SL-Titel54

Planungsgruppe für Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung

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Landschaftspflegerischer Begleitplan Lesse IV

In dem vorhandenen Windpark Lesse ist die Errichtung zusätzlicher Anlagen geplant. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen des BImSchG-Antrages erstellt. Er dient der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregel und der Planung von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation von Eingriffen.

Für die Bestandserfassung konnte teilweise auf unsere eigenen Erhebungen im Rahmen der UVP-Vorprüfung zum Windpark (2002) sowie der Eingriffsbilanzierung für Lesse III (2005) zurückgegriffen werden, die durch aktuelle Erhebungen ergänzt wurden. Schwerpunkt der Beurteilung war die Bewertung der zusätzlichen erheblichen Beinträchtigungen des Landschaftsbildes und die Ermittlung des entsprechenden Kompensationsbedarfs. Daneben galt es, auf der Grundlage faunistischer  Gutachten (Büro abia, Neustadt und TRIOPS, Göttingen) mögliche Beeinträchtigungen von Feldvögeln und Feldhamstern zu bewerten.

Für die Kompensation wurden beispielhafte Maßnahmen mit Kostenschätzung erarbeitet, die ggf. auch als Grundlage für die Ermittlung des Kostenersatzes dienen können.

Bild: Lesse Windkraftanlagen

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